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Zeitweilige Lockerung bei den Bestimmungen zu Lenk und Ruhezeiten in der Slowakei

In der Slowakei wurden viele Fahrer positiv auf COVID-19 getestet und müssen nun in Quarantäne. Daher hat die Slowakei eine befristete Lockerung der Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten nach der EU Verordnung 561/2006 entschieden.

Für die Zeit der Lockerung gelten jetzt:

- Ausnahmeregelung zu Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung 561/2006: Die Tageshöchstlenkzeit wird von 9 Stunden auf 11 Stunden ausgeweitet;

- Abweichung zu Artikel 6(2) der Verordnung 561/2006: Die wöchentlichen Höchstlenkzeit wird von 56 Stunden auf 60 Stunden ausgeweitet;

- Abweichung zu Artikel 6(3) der Verordnung 561/2006: Die Höchstlenkzeit innerhalb von zwei Wochen von 90 Stunden wird auf 96 Stunden ausgeweitet;

- Ausnahmeregelung zu Artikel 7 der Verordnung 561/2006:  Mindestanforderungen für tägliche Pausen sehen nun eine Pause von 45 Minuten nach 5,5Stunden vor;

- Ausnahmeregelung zu Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung 561/2006:  Reduzierung der täglichen Ruhepausen von 11 auf 9 Stunden;

Diese vorübergehende Lockerung gilt seit dem 11. November 2020 und wird voraussichtlich bis zum 10. Dezember 2020 gelten. Weitere Einzelheiten zu dieser vorübergehenden Lockerung können im Anhang in englischer Sprache nachgelesen werden.

 

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