Die Logistik-AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen für das Logistikgeschäft, die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich viele Speditionen in den letzten Jahren zu Logistikunternehmen entwickelt haben.

Speditionen organisieren nicht nur Transporte für ihre Kunden, sondern bieten diesen eine Fülle von logistischen Zusatzleistungen an, die den Spediteur tiefer in die Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse von Industrie und Handel integrieren (z.B. Vormontage von Produkten oder Regalservice im Handel).

Diese logistischen Leistungen fallen nicht mehr oder nur punktuell in den Anwendungsbereich der ADSp. Diese erfassen nur speditionsübliche logistische Dienstleistungen, die mit der Beförderung und Lagerung in Zusammenhang stehen. Hier setzen die Logistik-AGB an.

Ziel der Logistik-AGB ist nicht, in den Bereich der „Kontraktlogistik“ einzugreifen. Hier ist es aus vertragsrechtlicher Sicht geboten, detaillierte Einzelabsprachen zu treffen. Ziel der Logistik-AGB ist vielmehr, für logistische Zusatzleistungen, die im Tagesgeschäft auf „Zuruf“ erbracht werden, eine standardisierte Vertragsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Die Logistik-AGB sind als „Zusatzmodell“ zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) konzipiert und finden neben den ADSp Anwendung. Als solche enthalten die Logistik-AGB erstmals spezielle Regelungen für die Erbringung logistischer Leistungen und berücksichtigen gleichzeitig die Interessen beider Vertragspartner in sachlich ausgewogener Weise.

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Björn Karaus Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Leiter Justiziariat I Speditions- und Transportrecht, Versicherung
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
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