Der DSLV rät seinen Mitgliedsunternehmen zur Verwendung der Zollvollmachten. Ohne beziehungsweise mit unzureichender Vollmacht gilt ein Unternehmen als in eigenem Namen und für eigene Rechnung handelnd und wird Zollschuldner. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt der Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Downloads
- Zollvollmacht Import (Stand: 2017) Deutsche Version
- Zollvollmacht Import (Stand: 2017) Englische Version
- Zollvollmacht Export (Stand: 2017) Deutsche Version
- Zollvollmacht Export (Stand: 2017) Englische Version
- Zollvollmacht Fiskalvertretung (Stand: 2017) Deutsche Version
- Zollvollmacht Fiskalvertretung (Stand: 2017) Englische Version
- Erklärung zur Exportkontrolle
Ihr Kontakt
DSLV
Jutta Knell Rechtsanwältin
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht | Umsatzsteuer
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DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin
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