Das Transportrecht umfasst spezifische Regelungen für Fracht, Speditions- und Lagerverträge. Die vom DSLV mit weiteren Trägerverbänden aus der Verkehrsbranche sowie dem Handels- und Industriesektor herausgegebenen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) dienen als ideale Musterbedingungen für Verkehrsverträge von Speditionsunternehmen, also für Verträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Seefracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte (z. B. Zollabwicklung, Sendungsverfolgung, Umschlag) oder sonstige speditionsübliche logistische Leistungen betreffen. Für sonstige logistische Zusatzleistungen, die nicht von einem solchen Verkehrsvertrag erfasst werden, hat der DSLV gemeinsam mit weiteren Trägerverbänden die Logistik-AGB 2019 entwickelt.
Besondere juristische Fragestellungen aus anderen Rechtsbereichen entstehen aus der zunehmenden Erweiterung des klassischen Vermittlungs-, Transport- und Lagergeschäfts der Spedition um logistische Dienstleistungen wie Kommissionierung, Verzollung, Bestell- und Reklamationsmanagement, Vorproduktion etc. Auch aus der zunehmenden Digitalisierung der Logistikbranche ergeben sich neue juristische Bewertungsansätze. Neben diesen rechtlichen Themen befasst sich die DSLV-Kommission Recht und Versicherung auch mit Fragen des Versicherungsschutzes, wie der Verkehrshaftungsversicherung, der Warenversicherung und mit den klassischen Versicherungssparten wie die Gebäude-, Sach- oder KfZ-Versicherung.
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Björn Karaus Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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