Speditionen und Logistikdienstleister sitzen an den Schnittstellen internationaler Im- und Exporttransaktionen. Neben der Organisation grenzüberschreitender Lieferketten ist ihre Außenwirtschaftsexpertise bei Logistikkunden aus Industrie und Handel insbesondere im Güterverkehr mit Drittstaaten gefragt. Hierzu gehören nicht nur Detailkenntnisse der internationalen Fiskal- und Zollvorschriften, sondern auch der professionelle Umgang mit handelspolitischen Maßnahmen wie Embargos und Antidumping-Maßnahmen. Die IT-basierte Zollabfertigung mit dem ATLAS-Verfahren ist fester Bestandteil des Leistungsspektrum international tätiger Speditionshäuser. Mit diesem Know-how wickeln Logistiker als Zolldienstleister Im- und Exporte sowie Transitverkehre für die deutsche Wirtschaft ab. Umsatzsteuerverfahren sind im EU-Binnenmarkt immer noch nicht einheitlich umgesetzt. Für die Abwicklung nationaler und innergemeinschaftlicher Güterverkehre sowie von Drittstaatenverkehren benötigen Speditionen Kenntnisse sämtlicher Umsatzsteuerfragen rund um Rechnungserstellung, Nachweispflichten und Vorsteueranmeldungen. Gleichzeitig ist die Logistikbranche Dienstleister für ihre Kunden in Eingangsabgabensachen und Steuerfragen und fungiert bei Bedarf als Fiskalvertreter. Die Bewertung neuer fiskalischer Gesetzgebungsvorhaben in Brüssel und Berlin sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen ist Aufgabe der DSLV-Kommission Zoll, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht.
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Jutta Knell Rechtsanwältin
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht | Umsatzsteuer
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin