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Einfuhrumsatzsteuer – Verbändekoalition fordert Reformen

Wirtschaftsbündnis fordert Vereinfachung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, darunter der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V., Kammern, Steuerberaterschaft und Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik hat in einem Schreiben vom 23. Mai 2023 von den deutschen Finanzministern dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zur Entlastung von Unternehmen und Verwaltungen angemahnt.

Das Ende 2020 geänderte Verfahren sei aufwändig, entziehe insbesondere kleinen und mittelständischen Firmen Liquidität und stelle einen Standortnachteil dar. Das Bündnis fordert die Einführung der Direktverrechnung, die Steuerbehörden in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten längst anwenden. Derzeit bezahlen die Unternehmen bei der Einfuhr von Gütern in die EU die Steuer an den Bund, können diese Wochen später bei den Landesfinanzverwaltungen als Vorsteuer anmelden und erhalten nochmals später etwaige Erstattungen. Die finanzielle und administrative Belastung für Bund, Länder und Wirtschaft ist hoch.

Erst vor kurzem hatte eine vom Deutschen Maritimen Zentrum (DMZ) in Auftrag gegebene Studie „Evaluierung des Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer" erneut die Vorteile der Direktverrechnung aufgezeigt. Demnach ist ein solches Verrechnungsmodell in nahezu allen anderen europäischen Ländern wie etwa Polen, Belgien oder den Niederlanden längst etabliert. Auch das ebenfalls föderal organisierte Österreich wendet die vereinfachte Steuererhebung an.

Das Wirtschaftsbündnis fordert nun die deutschen Ressortchefinnen und -chefs auf, endlich ein deutsches Modell der Direktverrechnung umzusetzen und einem Finanzminister-Beschluss aus dem Jahr 2020 nachzukommen. Damals hatte die Finanzministerkonferenz im Zuge der Pandemie die Erhebung mit verlängerten Fristen vereinfacht, um den Unternehmen keine Liquidität zu entziehen.

Die Verbändekoalition hat ihre Verbändeinformation zum Erhebungsverfahren der EUSt aktualisiert und eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht.

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