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Versorgung der BerufskraftfahrerInnnen auf Rastanlagen und Autohöfen

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bittet die obersten Straßenbaubehörden der Länder dafür Sorge zu tragen, dass den BerufskraftfahrerInnen auf Rastanlagen und Autohöfen auch außerhalb der neuen Öffnungszeiten Verpflegungs- und Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die meisten dieser Einrichtungen dürfen aufgrund der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Verbreitung nur noch zwischen 6:00 und 18:00 Uhr öffnen. Davon sind neben den Restaurants in vielen Fällen auch die sanitären Einrichtungen betroffen. Weil die Fahrerinnen und Fahrer ihre Ruhezeiten oft erst nach 18:00 Uhr antreten, sollen hinsichtlich der Beschränkungen Ausnahmeregelungen für deren Versorgung geschaffen werden.

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