Covid-19

  • Berlin
Meldungen

Update zum Thema „Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte werden verlängert“

Nach der neuen Multilateralen Vereinbarung (M) 324 bleiben ADR Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig.

Darüber hinaus können Fahrer von mit Gefahrgut beladenen kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen, deren Bescheinigung jetzt ausläuft, ihre Fortbildungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt vor dem 1. Dezember 2020 durchführen. Gleiches gilt auch für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.

 

Die M 324 gilt bis zum 1. Dezember 2020 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese unterzeichnet haben.

 

Inzwischen haben weitere Staaten die M 324 unterzeichnet. Alle Staaten, die diese bisher unterzeichnet haben, sind im Folgenden aufgeführt:

 

Luxemburg, Deutschland, Österreich, Norwegen, Frankreich, Irland, San Marino, Niederlande, Tschechien, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Spanien, Slowakei, Griechenland, Belgien, Italien, Lettland, Ungarn, Rumänien und Bulgarien.

 

Die M 324 ist auch auf der Internetseite der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) veröffentlicht worden: https://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html

 

Bei Unterzeichnung der M 324 durch weitere Staaten, werden diese auf der Internetseite der UNECE unmittelbar hinzugefügt.

Kontakt

Logo des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik

Presse und Öffentlichkeitsarbeit

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin

Telefon:+49 (0) 30 4050228-0

Telefax:+49 (0) 30 4050228-88

E-Mail:presse[at]dslv.spediteure.de