Seeschifffahrts-/Seehafenspeditionen

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Stellungnahme zum Konsultationsprozess der EU-Kommission zur Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtsunternehmen (GVO)

Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien wurde 2009 angenommen und jeweils 2014 und 2020 verlängert. Ziel der Verordnung sollte es ursprünglich sein, eine effizientere Nutzung der Schiffskapazität, eine höhere Produktivität und letztendlich eine bessere Servicequalität für die europäischen Unternehmen und Verbraucher zu erreichen.

Durch die Veränderungen der Wettbewerbsstruktur in der Containerschifffahrt musste die EU-Kommission schon für die Verlängerung der Verordnung im Jahr 2020 einräumen, dass die für die europäischen Verbraucher und Unternehmen wesentlichen Wettbewerbsparameter, wie z.B. Höhe der Frachtraten, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Dienste, sich schon seit 2014 nicht verbessert haben. Damit wurde eines der Hauptziele der Verordnung – eine bessere Servicequalität für die europäischen Verbraucher und Unternehmen zu erreichen – deutlich verfehlt.

In Anbetracht der Tatsache, dass die ursprünglichen Ziele der Verordnung schon seit Jahren verfehlt werden und angesichts der Entwicklungen in der Seeschifffahrt seit 2020, muss die EU-Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die eingeräumten Sonderregelungen für die Containerschifffahrt in Bezug auf Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Besteuerung zu massiven Marktverzerrungen geführt haben.

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