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DSLV erleichtert über EU-UK-Handelsabkommen

Spedition und Logistik für Brexit-Praxis gut gerüstet

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik zeigt sich erleichtert darüber, dass es der EU-Kommission und dem Vereinigten Königreich (UK) noch gelungen ist, einen ,harten Brexit‘ in letzter Minute abzuwenden. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Handelsabkommens kann jetzt zumindest Planungssicherheit sowohl für die Speditions- und Logistikbranche sowie für deren im- und exportorientierte Kunden aus Industrie und Handel geschaffen werden.

„Dass die größten Differenzen weitgehend überwunden werden konnten, ist – vorbehaltlich einer Detailprüfung des Abkommens – zunächst eine gute Nachricht für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Ärmelkanals“, zeigt sich Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer zufrieden. „Wir bauen sehr darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich und am Ende auch das EU-Parlament diesem Deal jetzt final zustimmen, damit das Abkommen zügig umgesetzt werden kann.“

Gleichwohl wird der späte Abschluss der Verhandlungen den Übergang nicht gerade erleichtern. „Auch wenn Zölle vermieden werden konnten, sind die neuen, ab 1. Januar 2021 geltenden Bedingungen nicht mehr mit denen des EU-Binnenmarktes vergleichbar“, betont Huster nochmals. „Kontrollen und Grenzabfertigungen werden zur Regel, und auch der administrative Aufwand bei Im- und Exporten für Zollanmeldungen und Sicherheitserklärungen steigt deutlich.“ 

Viele deutsche Speditionshäuser haben in den vergangenen Jahren erhebliche Ressourcen für die Beratung ihrer Logistikkunden eingesetzt. Eigens hierfür wurden vielerorts Personal aufgestockt und IT-Prozesse angepasst. Da sich der Dienstleistungsumfang der Logistikbranche für den Güterverkehr mit dem Vereinigten Königreich ändert, mussten auch bestehende Vertragsbeziehungen mit der verladenden Wirtschaft an die neuen Bedingungen angepasst werden. „Die Speditions- und Logistikbranche ist heute sehr gut vorbereitet und die Mehrzahl der Logistikkunden ist es auch“, resümiert Huster. In der vorgesehenen Übergangsphase bis voraussichtlich Ende Februar 2021 bleibt für die Wirtschaft noch Gelegenheit für den Feinschliff der Prozesse. 

Die Stabilisierung der Lieferketten wird aber auch wesentlich von der behördlichen Kompetenz und Einsatzbereitschaft sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in UK abhängen. Die Behörden auf beiden Seiten müssen den erzielten Kompromiss jetzt so unbürokratisch wie möglich umsetzen. „Welche verheerenden Folgen Abfertigungsstörungen an Grenzen nicht nur für den Warenfluss, sondern auch für die in der Güterlogistik beschäftigten Menschen haben, zeigte sich in den Weihnachtstagen in Dover und anderen Orten in Südengland. Die EU-Staatengemeinschaft und das Vereinigte Königreich müssen ihr praktisches Vorgehen unbedingt koordinieren und sicherstellen, dass sich Folgen des Brexit und der notwendigen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen nicht bereits zu Jahresbeginn gegenseitig potenzieren,“ appelliert Huster.

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