Covid-19

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Situation in Belgien

Am 26. August 2020 hat Belgien weitere Länder auf eine rote Liste gesetzt, darunter Rumänien. Länder und Gebiete auf der roten Liste unterliegen einem formellen Reiseverbot und Personen, die aus diesen Ländern nach Belgien zurückkehren, müssen sich obligatorischen Tests und einer Quarantäne unterziehen.

Notwendige Reisetätigkeiten, einschließlich des Transports von Gütern, sind jedoch von der Quarantäne ausgenommen. Für Fahrer, die aus den betroffenen Gebieten einreisen gilt:

 

1) Wenn ein Fahrer im Rahmen einer beruflichen Reise nach Belgien kommt (Gütertransport):

a. Wenn er/sie sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhält, braucht das Passenger Locator- Formular nicht ausgefüllt zu werden.

b. Wenn er/sie sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhält, muss das Passenger Locator-Formular ausgefüllt werden.

 

In beiden Fällen sind die Fahrer von der obligatorischen Quarantäne und den obligatorischen Tests ausgenommen, auch wenn sie aus einem betroffenen Gebiet einreisen. Textnachrichten, die bei  Ankunft in Belgien nach dem Ausfüllen des Passenger Locator-Formulars automatisch erstellt werden, können ignoriert werden.

Transit: Fahrer dürfen Belgien ungehindert durchqueren, unabhängig davon, woher sie einreisen.

 

2) Kommt ein Fahrer nach Belgien, nachdem er/sie seine Ruhezeit im Ausland verbracht hat (z.B. fährt ein Fahrer für eine Woche nach Rumänien, um seine Familie zu besuchen, und kehrt dann zur Arbeit nach Belgien zurück), dann gelten die Quarantänemaßnahmen.

a. Wer nach der Ruhrzeit aus einer roten Zone einreist, muss zwei Wochen in Quarantäne verbringen und sich auf COVID-19 testen lassen. Der Test ist kostenlos.

b. Wenn ein Fahrer aus einer orangefarbenen Zone kommt, wird dringend empfohlen, sich in Quarantäne zu begeben und sich testen zu lassen. Der Test wird dann jedoch in Rechnung gestellt.

 

Weitere Informationen sind hier zu finden.

 

Quelle: IRU/FEBETRA

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