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Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte werden erneut verlängert (MV330)

Nach der bereits geltenden Multilateralen Vereinbarung (MV) 324 bleiben ADR-Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, noch bis zum 30. November 2020 gültig. Gleiches gilt auch für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.


Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hatte sich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in der jüngsten Vergangenheit für eine an diese anknüpfende Regelung, welche eine weitere Verlängerung der Gültigkeit von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer und -beauftragte vorsieht, ausgesprochen.


Am 2. November 2020 hat nun auch Deutschland die vor Kurzem von Irland initiierte MV 330 gezeichnet. Daneben haben sich bereits Irland, Frankreich, Tschechien und die Slowakei dieser angeschlossen.


Nach der MV 330 bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrerausbildung, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden um fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrer die Teilnahme an einer ADR-Auffrischungsschulung nachweist und vor dem 1. März 2021 die entsprechende Prüfung bestanden hat. Gleiches gilt auch für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.

 

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