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Neues Formular für den Straßengütertransport in Portugal

Aufgrund der erheblichen Zunahme neuer Fälle von COVID-19 hat die portugiesische Regierung beschlossen, den Personenverkehr zwischen den Gemeinden auf dem gesamten Staatsgebiet zwischen 00.00 Uhr am 30. Oktober 2020 und 6.00 Uhr morgens am 3. November 2020 zu verbieten.

Während des oben genannten Zeitraums sollten Berufskraftfahrer eine Erklärung des Arbeitgebers mit sich führen, die bescheinigt, dass sie beruflich im Straßengütertransport tätig sind. Die Erklärung muss in portugiesischer Sprache abgefasst sein. Die erforderlichen Daten sind im beigefügten Dokument (Word) gelb markiert. Eine Übersetzungshilfe (Pdf) liegt bei.

Der Portugiesische Transportverband (ANTRAM) weist außerdem darauf hin, dass in Portugal ab dem 28. Oktober 2020 auch auf öffentlichen Plätzen und Straßen eine Maskenpflicht besteht, wenn der Mindestabstand dort nicht eingehalten werden kann.

Quelle: ANTRAM

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