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MusterVerordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus

Mit gemeinsamem Schreiben an das:


- Bundesministerium des Innern
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

haben der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und weitere Verkehrsverbände auf die Muster-Verordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus reagiert. Die Verordnung begrenzt in ihrem § 2 Abs. 2 den Adressatenkreis, für den Ausnahmen von einer Quarantänepflicht gelten sollen, lediglich auf die Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und sich bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten. Die Verbände drängen auf eine generelle Ausnahme für das Fahrpersonal, damit internationale Lieferketten nicht wie zu Beginn der Corona-Krise gestört werden.

Da sich die Bundesländer an den Vorgaben der Muster-Verordnung lediglich orientieren müssen, drohen nicht nur schärfere Regelungen als bisher, sondern ein zusätzlicher Regelungs-Flickenteppich.

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