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LBA verlängert DGR-Zertifikate um vier Monate

In einem Rundschreiben zur Wiederholungsschulung für Gefahrgutpersonal nach den NfL 2-436-18 in Verbindung mit den ICAO-TI verlängert das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Gültigkeit der DGR-Zertifikate nunmehr um vier Monate, wobei das ursprüngliche Ablaufdatum als Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate bestehen bleibt. Diese Ausnahme gilt bis zum 31. Juli 2020.

Dies bedeutet nach einer Klarstellung des LBA, dass auch eine Schulung, die am 31. Juli 2020 ausläuft, um vier Monate verlängert werden darf und bis zum 01.12.2020 wiederholt werden muss. Damit hat das LBA dem Ansinnen des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik voll entsprochen. Nach dem Wortlaut des Rundschreibens hatte der DSLV befürchtet, dass die generelle Gültigkeit der Ausnahme den Verlängerungszeitraum absolut begrenzt und daher gegenüber dem LBA dafür plädiert, dass die Verlängerung um vier Monate - beginnend ab dem Ablauf der Gültigkeit der Zertifikate - bis Ende November 2020 möglich ist.

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