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Koalition verständigt sich auf Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich am 25. August 2020 auf eine weitere coronabedingte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes verständigt (Anlage). Demnach soll das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate bis zum 31. Dezember 2021 ausgeweitet werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Unternehmen gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.

Von Kurzarbeit betroffenen Betrieben werden darüberhinaus bis 30. Juni 2021 die für die Beschäftigten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. Vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese können jedoch auf 100 Prozent erhöht werden, sofern während der Kurzarbeit eine Qualifizierung erfolgt.

 

Das Kurzarbeitergeld wird auch weiterhin ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgelts erhöht.

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