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KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ohne Beschäftigtenlimit - Antragstellung ab 15. April 2020 möglich

Das von Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigte KfW-Mittelstandsprogramm startet am 15. April 2020. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten können ab diesem Datum Schnellkredite für Anschaffungen und laufende Kosten beantragen. Die Kredite werden durch eine Garantie des Bundes zu 100 Prozent abgesichert.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Förderkredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW, keine Risikoprüfung durch die Hausbank 
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 
    •  Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können bis zu 500.000 Euro beantragen
    •  Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 Euro beantragen
  • Tilgungen möglich in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahre Zeit, 2 Jahre Tilgungsfreistellungen 
  • die Antragstellung erfolgt über die Hausbank

Details enthält der folgende Link auf der Seite der KfW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/Förderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

 

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