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Italien: Eigenerklärung und Meldung an die Gesundheitsbehörde entfallen

Wie der italienische Verband Confetra mitteilt, hat der italienische Premierminister ein neues Dekret Nr. 126 mit Datum vom 17. Mai 2020 über Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Covid­19 erlassen. Dieses ersetzt das Dekret vom 26. April 2020. Danach werden die u.a. Einreisebestimmungen für Lkw­Fahrer gelockert. Dies bedeutet, dass ab 18. Mai 2020 bei der Einreise nach Italien weder eine Eigenerklärung noch eine Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde mehr notwendig sind.   

 

Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass bis zum 2. Juni 2020 Beförderungen nach Sizilien nur über den Hafen Messina­Tremesteri möglich sind.

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