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Fahrverbot in Frankreich am 11. November 2020 für bestimmte Güter ausgesetzt

Das französische Innenministerium und das Verkehrsministerium unterzeichneten am 6. November 2020 im Zusammenhang mit Covid-19 zwei Verordnungen zur Aufhebung des Fahrverbots für bestimmte Arten von Lastkraftwagen von Dienstag, dem 10. November 2020, um 16.00 Uhr bis Mittwoch, dem 11. November 2020, um 24.00 Uhr.

Die Fahrverbote für Fahrzeuge von über 7,5 t zGG werden unter den folgenden Bedingungen aufgehoben:

- Fahrzeuge, die ausschließlich Lebensmittel und Produkte transportieren, die für die menschliche und tierische Ernährung, Hygiene und Gesundheit von Mensch und Tier bestimmt sind, sowie alle Produkte, Materialien oder Bestandteile, die für ihre Zubereitung, Herstellung und Lieferung notwendig sind,

- Fahrzeuge, die Umzüge durchführen,

- Fahrzeuge, die Kurierpakete transportieren.

Die Rückführung leerer Fahrzeuge dieser Kategorien ist in dem genannten Zeitraum ebenfalls erlaubt.

Der Text der Verordnung im französischen Original ist unter folgendem Link abrufbar:  https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042504967

 

 

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