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EU veröffentlicht nationale Ausnahmebestimmungen zu europäischen Verordnungen und Richtlinien im Bereich Transport

Die Europäische Kommission hat einen Überblick über europäische Verordnungen und Richtlinien aus den Bereichen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt und Sicherheit (Luft- und Seeverkehr) veröffentlicht, die durch nationale Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise von den Mitgliedstaaten potentiell beeinträchtigt werden. Darunter sind z. B. Regelungen über die Erneuerung von Führerscheinen, die Inspektion von Tachographen oder die Gültigkeit und Häufigkeit von Hintergrundüberprüfungen im Bereich der Luftfrachtsicherheit.

Um sicherzustellen, dass die nationalen Behörden über die nationalen Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten informiert werden, wird die Europäische Kommission diese auf der Webseite Coronavirus response - transport measures (momentan nur in Englisch verfügbar) sammeln und veröffentlichen. Auf der Webseite besteht die Möglichkeit, den Verkehrsträger sowie die Art der Maßnahme zu bestimmen und sich dann die nationalen Ausnahmebestimmungen für jeden Mitgliedstaat anzeigen zu lassen. 

Die Kommission merkt an, dass die in den nationalen Maßnahmen vorgesehenen Ausnahmen nur für Betreiber oder Personen gelten sollten, die aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie daran gehindert wurden, die erforderlichen Erneuerungsformalitäten oder -verfahren abzuschließen. Darüber hinaus sollten die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen auf das beschränkt werden, was angesichts der gegenwärtigen Krise sowohl inhaltlich als auch zeitlich nötig ist. Die Fristen für den Ablauf der Maßnahmen sollten ausreichend kurz bleiben, z. B. drei Monate, um Missbrauch zu vermeiden. Wenn sich die Dauer einer bestimmten Maßnahme als zu kurz herausstellt, kann eine Verlängerung in Betracht gezogen werden.

 

Die vollständige Liste der betroffenen europäischen Rechtsvorschriften finden Sie im pdf-Dokument unter diesem Schreiben. 

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