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EU veröffentlicht Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte

Am 30. März hat die EU-Kommission neue praktische Leitlinien veröffentlicht, mit denen sichergestellt werden soll, dass mobile Arbeitskräfte in der EU und insbesondere diejenigen, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, an ihren Arbeitsplatz gelangen können.

In den Leitlinien werden Arbeitskräfte mit systemrelevanten Aufgaben aufgeführt, für die die Wahrung der Freizügigkeit in der EU als wesentlich erachtet wird. Die Liste in diesen Leitlinien ist nicht erschöpfend, explizit aufgenommen sind aber auch Arbeitskräfte im Verkehrssektor sowie Menschen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, spezielle unbürokratische Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt für diese Grenzgänger gewährleistet ist; dies schließt verhältnismäßige Gesundheitskontrollen ein.

 

In den Leitlinien wird zudem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten über die genannten Berufsgruppen hinaus Grenzgängern generell den Grenzübertritt für ihre Arbeit gestatten sollten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Bereich im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt ist.

Die Mitgliedstaaten sollten Grenzgänger und einheimische Arbeitskräfte gleich behandeln.

 

Diese Leitlinien ergänzen die kürzlich angenommenen Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sowie die Hinweise zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.

 

Die Leitlinien haben keine Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten, sondern sind lediglich Vorschläge, die jeder Mitgliedstaat berücksichtigen sollte. Den Grundsatz, dass der Sektor Transport und Verkehr systemrelevant ist, hat der DSLV gegenüber verschiedenen Bundesministerien wiederholt deutlich gemacht. Wichtig ist dies zum Beispiel für die Notfallbetreuung in KiTas und Schulen. Die Leitlinien bieten entsprechend eine gute Argumentationshilfe, auch gegenüber den deutschen (Landes)Behörden, wenn es darum geht die Logistik als systemrelevant einzustufen.

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