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DSLV zum Kommissionsvorschlag über CO2-Grenzwerte für Lkw-Flotten

EU muss sämtliche Optionen zur Emissionssenkung ausschöpfen

Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge zeigt sich der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik nur bedingt zufrieden. Nach den Plänen der Kommission sollen ab dem Jahr 2040 neu zugelassene schwere Lkw 90 Prozent weniger Kohlendioxid emittieren als 2019. Bis 2030 soll bereits ein Minderungswert von 45 Prozent erreicht werden, der bis 2035 auf 65 Prozent steigen soll. Einen Anrechnungsmechanismus für alternative Kraftstoffe sieht der am 14. Februar 2023 vorgelegte Verordnungsvorschlag nicht vor. Damit werden Nutzfahrzeugflotten mit Verbrennermotoren sukzessive verdrängt – eine klare Abkehr vom Prinzip der Technologieneutralität.

Hierzu DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster: „Für die Wende zur CO2-freien Logistik erhöht die Kommission den Druck auf Mitgliedstaaten und Wirtschaft. Mit ihrem ambitionierten Verordnungsvorschlag schafft die Brüsseler Behörde zwar Planungsleitplanken für den Straßengüterverkehrssektor, gleichzeitig verbaut sie aber Alternativen zur Emissionsreduzierung.“

Speditionshäuser und Logistikdienstleister tragen durch konstante Prozessoptimierungen und die verkehrsträgerübergreifende Organisation effizienter Lieferketten längst zur Emissionsvermeidung bei. Hierfür setzen sie die beste verfügbare Technologie ein. Aus der Perspektive der Logistik sind für den Betrieb von Lkw-Flotten neben dem echten Umweltvorteil und den Total Costs of Ownership das Vorhandensein flächendeckender europäischer Auflade- und Betankungsinfrastrukturen für grüne Energie entscheidend – völlig unabhängig von der dahinterstehenden Antriebstechnologie.

„Wenn die europäischen CO2-Minderungsziele Realität werden sollen, müssen Kommission, EU-Parlament und -Rat die Wechselwirkungen ihrer Entscheidungen im Auge behalten. Die Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge muss zwingend mit dem Ausbauhochlauf für ein leistungsfähiges Lkw-Ladenetz in sämtlichen Mitgliedstaaten synchronisiert werden. Brüssel muss deshalb konsequent die Vorgaben der EU-Verordnung über Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe (AFIR) durchsetzen. Gleichzeitig müssen Förderproramme für die Anschaffung alternativ angetriebener Nutzfahrzeuge und für den Aufbau der korrespondierenden Betankungsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden“, fordert Huster.

Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge im gewerblichen Straßengüterverkehr heute nicht an öffentlichen Tankstellen betankt wird, sondern im nicht-öffentlichen Sektor, d. h. an Abgabestellen auf Betriebshöfen. Für die ökologische Wende des Straßengüterverkehrs wird es deshalb entscheidend sein, ob es gelingt, den privaten Sektor wie Güterverkehrszentren, Terminals, Logistik-Hubs, Warenlager, Umschlaganlagen und Häfen nicht nur mit Ladepunkten für alternative Antriebe um-, bzw. auszurüsten, sondern auch an stabile Energie- Versorgungsnetze anzuschließen.

Für die Zeit bis zur endgültigen Abwicklung des Verbrennermotors im Jahr 2040 muss Deutschland dem Vorbild vieler europäischer Nachbarstaaten folgen und alternative Kraftstoffe wie HVO100 gesetzlich zulassen, wodurch Diesel-Bestandsflotten weitgehend CO2-neutral betrieben werden können. Auch der Einsatz von eFuels bietet nach wie vor CO2-Minderungspotential.

Huster: „Die Wirtschaftsprognosen sind verhalten optimistisch, das heißt, dass das Güterverkehrsmengenwachstum nicht abreißen wird. Um diesen Trend ökologisch kompensieren zu können, kommt es am Ende darauf an, sämtliche Optionen zur Emissionsreduzierung auszuschöpfen. Hierzu gehören auch Verlagerungsanreize und massive Investitionen in die Infrastruktur der Systeme Schiene und Wasserstraßen, ohne den Hauptlastträger des Güterverkehrs, das Straßennetz, zu vernachlässigen. Denn auch wasserstoff- und elektrisch betriebene Lkw benötigen eine ausgebaute Infrastruktur.“

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