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EU-Kommission gibt Leitlinien für Luftfrachtbetrieb heraus

Die EU-Mitgliedstaaten sollen den Luftfrachtbetrieb während der Coronakrise unterstützen. Dazu hat die EU-Kommission am 27. März 2020 neue Leitlinien veröffentlicht, in denen sie operative und organisatorische Schritte empfiehlt, um wesentliche Verkehrsströme, auch zur Beförderung medizinischer Hilfsgüter und von Personal, aufrechtzuerhalten.

Die Leitlinien unterstreichen den Stellenwert der Luftfracht für funktionierende globale Lieferketten für zeitkritische und hochwertige Güter, wie beispielsweise dringend benötigter medizinischer Versorgungsgüter. Die EU KOM empfiehlt den Mitgliedstaaten deshalb, Nachtflugverbote und/oder Zeitnischenbeschränkungen an Flughäfen für den wesentlichen Luftfrachtbetrieb vorübergehend aufzuheben und den Einsatz von Passagierflugzeugen für den Nurfrachtbetrieb zu erleichtern. Flugbesatzungen sollen von Reisebeschränkungen ausgenommen werden, wenn sie keine Symptome zeigen. Offene Flughäfen müssen unbedingt über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Luftfracht abzufertigen, und besondere Maßnahmen für das an der Güterbeförderung beteiligte Personal müssen getroffen werden. 

 

Die "European Commission Guidelines: Facilitating Air Cargo Operations during COVID-19 outbreak" sind als Anlage beigefügt. Die Veröffentlichung (in deutsch) ist abrufbar auf:  

https://ec.europa.eu/germany/news/20200327-corona-luftfrachtbetrieb_de

 

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