Speditions- und Transportrecht

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Erweiterte AGB für logistische Zusatzleistungen

DSLV, AMÖ, BGL empfehlen Logistik-AGB 2019

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) empfehlen unverbindlich, ab 1. Juli 2019 die Logistik-AGB 2019 anzuwenden. Gemeinsam mit dem Institut für Logistikrecht und Riskmanagement (ILRM), Bremerhaven, unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Wieske, haben die Bundesverbände die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sogenannte speditionsunübliche logistische Leistungen aktualisiert und erweitert.

Mit einer Vielzahl logistischer Zusatzleistungen wie die Auftragsannahme, Warenbehandlung, -prüfung oder -aufbereitung sind viele Speditionen tief in die Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse von Industrie und Handel integriert. Diese Leistungen fallen nicht oder nur punktuell in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und werden dafür durch ergänzende Regelungen der Logistik-AGB abgedeckt.

Mit den Logistik-AGB 2019 wurden der Anwendungsbereich jetzt erweitert und zur einfacheren praktischen Umsetzung weitgehend einheitliche Standards für die Auftragserteilung und -abwicklung definiert, indem zahlreiche Klauseln in  Anlehnung an inhaltlich korrespondierende Passagen der ADSp 2017 überarbeitet wurden, ohne jedoch das bewährte Konzept der Logistik-AGB aufzugeben.

Erstmals im Jahr 2006 haben der DSLV und das ILRM vorformulierte Logistikvertragsbedingungen als Zusatzmodul zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) herausgegeben. An der Erarbeitung der jetzt erschienenen Neufassung haben sich AMÖ und BGL beteiligt, um diese auf eine breitere Anwenderbasis zu stellen. 

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