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Erneuerung/Verlängerung von Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen

Am 27. Mai wurde die Verordnung (EU) 2020/698 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung legt spezifische und vorübergehende Maßnahmen fest, die die Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Überprüfungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Rechtsvorschriften für den Verkehr betreffen.

In Bezug auf den Straßenverkehr könnten die folgenden Verordnungen und Richtlinien vorübergehend geändert werden:

  • Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer 
  • Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein 
  • Verordnung 165/2014/EU über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr 
  • Richtlinie 2014/45/EU über regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern 
  • Verordnung (EG) 1071/2009 über den Zugang zum Beruf 
  • Verordnung (EG) 1072/2009 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt 
  • Verordnung (EG) 1073/2009 über den Zugang zum Markt für Reise- und Kraftomnibusse 

Die Verordnung tritt am 4. Juni 2020 in Kraft. Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 6, Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7 Absatz 5, Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 5 gelten jedoch ab dem 28. Mai 2020.

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