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Die Europäische Kommission veröffentlicht Empfehlungen zur Aufrechterhaltung der Logistik und die CEF.Koalition gibt eine gemeinsame Erklärung ab

Die Europäische Kommission hat Empfehlungen (Anhang 1) zur Umsetzung ihrer Leitlinien für die Grenzverwaltung herausgegeben, um den Güterverkehr in der EU während der aktuellen Pandemie aufrechtzuerhalten.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Waren die Grenze in weniger als 15 Minuten überqueren, dass die Fahrspuren für den Transport aller Waren geöffnet werden, dass die nationalen staatlichen Transportbeschränkungen aufgehoben werden und dass die Verwaltungsverfahren für Transportarbeiter aller Nationalitäten reduziert werden.  

 

Drei Ziele stehen im Mittelpunkt:

  1. Grenzübergänge mit grünen Fahrspuren,
  2. verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und
  3. Anwendung von Vorschriften für Transportarbeiter. 

Die Veröffentlichung enthält eine vollständige Liste von Empfehlungen zum Schutz der Fahrer vor dem Coronavirus. Es folgen weitere Informationen über international anerkannte Bescheinigungen über berufliche Kompetenzen, die nach Ansicht der Kommission als ausreichend angesehen werden sollten, um zu beweisen, dass ein Arbeitnehmer im internationalen Verkehr tätig ist. In Ermangelung solcher Bescheinigungen (nicht alle internationalen Fahrer verfügen über eine solche) sollte ein vom Arbeitgeber unterzeichnetes Schreiben akzeptiert werden.         

Von Interesse ist auch, dass die Mitgliedstaaten unbeschadet spezifischer Kontrollen von Waren oder Transportarbeitern, die naturgemäß und gewöhnlich mit dem Überschreiten der Außengrenzen des Binnenmarktes, der Zollunion bzw. des Schengen-Raums verbunden sind, an diesen Außengrenzen die in dieser Mitteilung dargelegten Umsetzungsleitlinien so weit wie möglich anwenden sollten.

 

CLECAT zeigt sich mit den praktischen Leitlinien zufrieden und ermutigt die Mitgliedsverbände, auf eine Umsetzung auf nationaler Ebene zu drängen.  Einige Maßnahmen wurden von den Mitgliedstaaten bereits umgesetzt, wie z.B. die Lockerung der Vorschriften im Straßenverkehr.  CLECAT stellt aber auch klar, dass einige Fragen noch von der Kommission behandelt werden müssen, wie z.B. die Möglichkeit der verzögerten Zahlung von Zöllen.  

 

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, kündigte die Veröffentlichung der Leitlinien in einer Videobotschaft an, die gestern über Twitter veröffentlicht wurde. 

 

Die CEF-Koalition, die Koalition von Interessenvertretern, die gemeinsam an mehr Finanzmitteln für den EU-Verkehr arbeiten, gab heute eine Erklärung (Anlage 2) heraus zu der das CLECAT eine zusätzliche Presseerklärung abgegeben hat:

 

--- Mit dem Slogan 'Verkehr hält uns in Bewegung' hat CLECAT zusammen mit 33 europäischen Verkehrsorganisationen eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der die wesentliche Rolle des Verkehrs in der Coronavirus-Krise betont wird.

'Transport und Logistik spielen eine entscheidende Rolle bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern in dieser kritischen Zeit. Damit der Verkehr uns auch weiterhin am Leben erhalten kann, muss der freie Warenfluss zwischen den Mitgliedstaaten und den umliegenden Ländern gewährleistet werden. Deshalb ist CLECAT dankbar, dass die Kommission nun konkrete Leitlinien für die Mitgliedstaaten herausgegeben hat, wie der Warenfluss auf den 'green lanes' der EU geschützt werden kann. Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten den Empfehlungen der Kommission folgen werden, um sicherzustellen, dass der Warenverkehr in Europa weitergeht, was im Interesse jedes einzelnen EU-Bürgers liegt. Dennoch muss die Kommission noch einige Fragen klären, wie z.B. die Möglichkeit einer verzögerten Zahlung von Zöllen.

Die Mitgliedstaaten sollten auch die Angestellten im Transport- und Logistikbereich  unterstützen und fördern, nicht zuletzt die Fahrer, die schwierigen Umständen ausgesetzt sind, wie wir in den letzten Wochen festgestellt haben. Daher fordern wir mehr Respekt für die Lkw-Fahrer, da sie für die Überwindung dieser Krise unverzichtbar sind und daher dringend benötigten Schutz und lebenswichtige Einrichtungen verdienen, um ihre Arbeit zu tun.

 

Achtung: Für Mitarbeiter des Transportsektors, die grenzüberschreitend tätig sind enthalten die Empfehlungen der Europäischen Kommission ein Formular, mit dem der Arbeitgeber den Status als sektorzugehörig bestätigen kann!

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