Covid-19

  • Berlin
Meldungen

Deutsche Arbeitsübersetzung zum neuen Dokument "Attestation de Déplacement

Am 7. April veröffentlichte das französische Innenministerium eine zusätzliche Bescheinigung mit drei Varianten (je nachdem, welche Art von Reisen durchgeführt wird), die zur Rechtfertigung von internationalen Reisen verwendet werden müssen.

Die drei Varianten des Zertifikats decken die folgenden Fälle ab und können hier heruntergeladen werden:

  • Reisen aus Frankreich in die französischen Überseegebiete
  • Reisen aus dem Ausland nach Frankreich
  • Reisen aus dem Ausland in französische Überseegebiete

Nach ausführlichen Diskussionen mit den nationalen Verbänden und den zuständigen Behörden empfiehlt die IRU den Unternehmen, den Fahrern eine der oben genannten Bescheinigungen sowie das schriftliche Dokument zur Rechtfertigung einer Beförderung ('attestation de déplacement') und die Bescheinigung für Berufstätige ('Justificatif de déplacement professionnel') auszustellen. Die Formulare können sowohl in französischer als auch in englischer Sprache heruntergeladen werden, indem Sie auf den obigen Hyperlink klicken. Ordnungsgemäß ausgefüllte Formulare müssen dem Fahrer vor Beginn des Einsatzes ausgehändigt werden; der Fahrer muss sie an der Grenze vorlegen.

 

Die Kontrollen der Bescheinigungen haben am 8. April um 00.00 Uhr begonnen.

Kontakt

Logo des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik

Presse und Öffentlichkeitsarbeit

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin

Telefon:+49 (0) 30 4050228-0

Telefax:+49 (0) 30 4050228-88

E-Mail:presse[at]dslv.spediteure.de