Straßengüterverkehr

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Logistikbranche begrüßt weitere Mautvorteile für CNG/LNG-Lkw bis Ende 2023

Bundestags-Verkehrsausschuss entscheidet über gasbetriebene Nutzfahrzeuge

Die Logistikbranche begrüßt die am 6. Mai 2020 getroffene Entscheidung des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, gasbetriebene Lkw bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin von der Maut zu befreien. Dadurch entsteht für die Unternehmen der Branche deutlich mehr Planungssicherheit für Investitionen in alternative Antriebe.

© Nikolaus Bader/Pixabay

Als derzeit einzige für schwere Nutzfahrzeuge am Markt erhältliche Alternative zum Dieselantrieb sind CNG- und LNG-Fahrzeuge eine geeignete Brückentechnologie, die zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßengüterverkehrssektor beitragen kann. Um einen noch größeren Beitrag der für die Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung relevanten Logistik zu den für 2030 gesetzten Klimazielen zu erreichen, müssen allerdings weitere Antriebstechnologien an den praktischen und wirtschaftlichen Erfordernissen des Speditionsalltags ausgerichtet, zügig marktreif entwickelt sowie eine flächendeckende Belade- und Betankungsinfrastruktur aufgebaut werden. Zur Festlegung der Leitlinien schlagen die Speditions-, Transport- und Logistikverbände DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sowie Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) einen Nutzfahrzeuggipfel im Bundeskanzleramt vor.

Der Gesetzentwurf soll in der 20. Kalenderwoche im Deutschen Bundestag debattiert werden, der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Juli mit dem Gesetz befassen.

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