Covid-19

  • Berlin
Meldungen

Bundestag verabschiedet Beschäftigungssicherungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 20. November 2020 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz - BeschSiG) verabschiedet. Mit den Neuregelungen wird die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Darüber hinaus werden die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen, wonach Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt, bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen soll ferner dadurch gestärkt werden, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergelds werden durch die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie der Zweiten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung ebenfalls bis 31. Dezember 2021 verlängert.

 

Kontakt

Logo des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik

Presse und Öffentlichkeitsarbeit

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin

Telefon:+49 (0) 30 4050228-0

Telefax:+49 (0) 30 4050228-88

E-Mail:presse[at]dslv.spediteure.de