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BMVI macht Erlass zur Kabotageflexibilisierung wieder rückgängig

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 27. März 2020 seinen Erlass vom 18. März 2020, mit dem die Kabotagebeschränkungen und GüKG-Genehmigungsauflagen für Transporte von lebenswichtigen Gütern und medizinischen Produkten bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurden vorläufig ausgesetzt und damit die zusätzliche Flexibilisierung des nationalen Kabotagerechts und des Genehmigungsrechts wieder rückgängig gemacht.

Das bedeutet, dass Kabotagefahrten - für sämtliche Güter und Warengruppen - wieder nur noch im geltenden EU-rechtlichen Rahmen (drei Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen) zulässig sind. Die ursprüngliche Absicht des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) während der Corona-Krise das Frachtraumangebot zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung auszuweiten, drohte angesichts bereits zum Teil dramatischer Auftragsrückgänge im Transportsektor den Wettbewerb zusätzlich zu verschärfen, so die Begründung des BMVI.

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