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BMAS stellt neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt freigegeben.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für die Zeit der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die bereits im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Die in der Arbeitsschutzregel enthaltenen Maßnahmen richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens und sollen dazu beitragen, das Infektionsrisiko für die Beschäftigten zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Bereich verhindern.

 

Die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche, die die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen im Betrieb umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

 

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel tritt noch im August 2020 durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft.

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