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BG Verkehr konkretisiert Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2

Nachdem der Bundesarbeitsminister am 16. April 2020 den Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgestellt hat (DSLV-Nachricht vom 16. April 2020: Bundesarbeitsminister stellt Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vor ), hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) diesen nun branchenspezifisch konkretisiert.

Präventionsexperten und Arbeitsmediziner der BG Verkehr haben für die verschiedenen Zweige Branchen Empfehlungen erarbeitet, die die Unternehmen der Branche unterstützen sollen, damit die Beschäftigten vor einer Infektion geschützt und der Betrieb langfristig aufrechterhalten werden kann.

 

Neben allgemeinen Informationen werden auf der Website der BG Verkehr Fragen im Zusammenhang mit der Infektionsgefahr unter anderem für die Unternehmen der Bereiche Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt, Luftfahrt, Post-Logistik/KEP sowie Lager/Logistikzentren und Güterkraftverkehr beantwortet. Die Informationen und Empfehlungen sollen beim Vorliegen neuer Erkenntnisse stetig aktualisiert werden. 

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