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BAG gewährt Verlängerung des Bewilligungszeitraums für Förderprogramme

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) teilt mit, dass aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in den Förderprogrammen De-minimis, Energieeffiziente Nutzfahrzeuge (EEN), Ausbildung, Weiterbildung sowie Abbiegeassistenzsysteme (AAS) für alle Verfahren, bei denen der Zeitraum für die Bewilligung noch nicht abgelaufen ist, bis zum 2. November 2020 gewährt wird. Eine gesonderte Antragstellung hierzu ist nicht erforderlich.

Jetzt eingehende Verwendungsnachweise werden nach Angaben des BAG  trotz der bestehenden Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus zeitnah bearbeitet.

 

Diese Informationen sollen jetzt auf der Internetseite des Bundesamtes www.bag.bund.de und im bekannten eService-Portal veröffentlicht werden. Die Kontaktadresse für eventuelle Rückfragen hierzu lautet:

 

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Referat 51 - Grundsatz Zuwendungsverfahren

Werderstraße 34, 50672 Köln

Telefon: (0221) 5776 - 5110

Fax: (0221) 5776 - 1777

E-Mail: peter.oster@bag.bund.de

 

 

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