Covid-19
Aussetzung der britischen Lkw-Straßennutzungsgebühr für ein Jahr
Am 28. Juni kündigte die Regierung Großbritanniens an, dass die Lkw-Straßenbenutzungsgebühr, die auf Lkw von 12 Tonnen und mehr erhoben wird, für ein Jahr ausgesetzt wird. Die Aussetzung gilt vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021.
Ein Abgabesatz von Null wird ab August automatisch bei der normalen Erneuerung der Kfz-Steuer eines Fahrzeugs angewendet. Die Aussetzung gilt für im Vereinigten Königreich und in Übersee zugelassene Lastkraftwagen, die die Straßen des Vereinigten Königreichs befahren.
Ausländische Betreiber, die die Abgabe bereits als jährliche Zahlung entrichtet haben, können über ihr Benutzerkonto eine Rückerstattung für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 beantragen. Ausländischen Betreibern, die normalerweise "bei Fahrtantritt zahlen würden", wird die Nutzung des britischen Netzes zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Juli 2021 nicht in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.