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Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gelten in allen Bundesländern für alle Güter
Mittlerweile haben sämtliche Bundesländer ihre befristeten Ausnahmeregelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw so angepasst, dass alle Güterarten transportiert werden dürfen.
Die Übersicht der Bestimmungen in den einzelnen Ländern kann der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) entnommen werden:
An den bevorstehenden Osterfeiertagen haben die Unternehmen des Straßengüterverkehrs und der Spedition damit die Möglichkeit Transporte durchzuführen.
Leider haben sich die Bundesländer nach wie vor auf keinen einheitlichen Zeitrahmen für die Aussetzung der Fahrverbote einigen können. Hierfür wird sich der DSLV jedoch auch weiterhin einsetzen.