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Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Beschäftigung

Am 22. März 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um ein weitgehendes Kontaktverbot. Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Die Wege zur Arbeit, Notbetreuung, Einkäufen, Arztbesuchen etc. sind hiervon ausgenommen. 

 

Da die entsprechende Ausgestaltung der Leitlinien durch die Bundesländer erfolgt, kann unter Umständen im Einzelfall eine Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Erforderlichkeit des Verlassens der häuslichen Unterkunft für den Weg zur Arbeitsstätte gegenüber den zuständigen Ordnungsbehörden bzw. der Polizei erforderlich werden. Der DSLV stellt den Speditions- und Logistikunternehmen ein Muster für eine Arbeitgeberbescheinigung zur Verfügung und empfiehlt zusätzlich einen Personalausweis als Nachweis mitzuführen.

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