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Verbändeschreiben zum Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer: Verrechnungsmodell bleibt die beste Lösung

Nachdem die Forderung einer Verbändeinitiative, das Einfuhrumsatzsteuer-Erhebungsverfahren an EU-Standard anzugleichen, im Koalitionsvertrag verankert worden ist, ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Einführung eines „Verrechnungsmodells“ befasst.

Hiernach wäre die bei der Einfuhr von Gegenständen zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zum Zeitpunkt der Einfuhr zu entrichten, sondern könnte auf die periodische inländische Umsatzsteueranmeldung des Importeurs verlegt bzw. verrechnet werden. Damit würde die Liquidität von verzollenden Unternehmen nicht länger negativ beeinflusst und der erhebliche Wettbewerbsnachteil für die im ganzen Bundesgebiet angesiedelten Importeure, Spediteure, Flug- und Seehäfen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz ausgeräumt.

Die von Bund und Ländern im Juni 2020 beschlossene und zum 1. Dezember 2020 umgesetzte Fälligkeitsverschiebung der Einfuhrumsatzsteuer (sogenanntes Fristenmodell) ist zwar eine Annäherung an das Verfahren in anderen EU-Ländern. Jedoch appelliert die Verbändekoalition in einem Schreiben an die Bundesregierung und Finanzverwaltung, das Verrechnungsmodell zügig einzuführen. Dadurch können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen, gestärkt werden. Das wiederum würde dazu führen, dass Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen verstärkt in Deutschland und nicht im EU-Ausland angesiedelt werden. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.

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Portraitfoto von Jutta Knell, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
DSLV

Jutta Knell

Rechtsanwältin
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht | Umsatzsteuer
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin