Schienengüterverkehr

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Positionen

Stellungnahme zum Entwurf des BMWK für eine Energieträgertransportverordnung

Der DSLV unterstützt das grundsätzliche Anliegen der Bundesregierung, für sechs Monate die Möglichkeit zu schaffen, schienengebundene Energieträgertransporte zur Sicherstellung der Energieversorgung zu priorisieren.

Die Priorisierung in einem ohnehin schon stark beanspruchten Schienennetz darf dabei nicht dazu führen, dass andere ebenfalls dringend benötigte Schienentransporte nicht durchgeführt werden. Eine Priorisierung sollte nur das letzte Mittel sein, um Energieträgertransporte zu ermöglichen. Disruptionen, die durch die Unterbrechung von bestehenden Lieferketten in den nachgelagerten Infrastrukturen und Transportwegen entstehen könnten, sollten in der Abwägung berücksichtigt werden.

Des Weiteren weist der DSLV darauf hin, dass ein Ausfall anderer Schienentransporte mit einem zusätzlichen dispositiven Aufwand und höheren Kosten verbunden sind, die die betroffenen Unternehmen in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage tragen müssten. Zwar enthält § 5 einen Haftungsausschluss, mit dem Betreiber von Eisenbahnanlagen und Betreiber von Serviceeinrichtungen privilegiert werden, indem er Schadensersatzansprüche gegen sie ausschließt. Der in der Verordnungsbegründung genannte § 11 EnSiG verleiht Betroffenen einer Enteignung aber lediglich einen "Entschädigungsanspruch" (also keinen Schadensersatzanspruch). Es ist unverständlich, dass für diese Fälle keine Ausgleichszahlungen vorgesehen sind und ist dringend zu korrigieren.

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Niels Beuck

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Europäische Angelegenheiten, Sicherheitspolitik Schienengüterverkehr | Kombinierter Verkehr
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin