Straßengüterverkehr

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BAG richtet Onlineportal für die Rückerstattung zu viel gezahlter Maut ein

Mit Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wurden die Lkw-Mautsätze rückwirkend angepasst. Die Erstattung zu viel gezahlter Mautbeträge kann ab dem 3. November 2021 über ein Onlineportal des BAG beantragt werden.

Der Bundestag hatte infolge des EuGH-Urteils vom 28. Oktober 2020 das Bundesfernstraßenmautgesetz geändert und die Lkw-Mautsätze rückwirkend für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 reduziert.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für das Rückerstattungsverfahren jetzt unter der Adresse https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2021/aenderung_Mautsaetze_ruckwirkendab21102020.html?nn=3293746 ein Onlineportal eingerichtet, auf dem ab dem 3. November 2021 Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können. Hier sind auch die neuen Mautsätze hinterlegt.

Das BAG weist darauf hin, dass Erstattungsanträge, die den Zeitraum ab 28. Oktober 2020 betreffen, auf Grundlage geltenden Rechts zügig beschieden werden, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere Nachweise über bis zum 30. September 2021 geleistete Mautzahlungen, vorliegen. Sofern die Anträge bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden, droht keine Verjährung.

Bereits eingereichte Erstattungsanträge für vor dem 28. Oktober 2020 zu viel gezahlte Maut ruhen weiterhin so lange, bis eine rechtskräftige Entscheidung in den anhängigen verwaltungsgerichtlichen Musterverfahren ergangen ist.

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Björn Karaus

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Leiter Justiziariat I Speditions- und Transportrecht, Versicherung
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
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