EU-weite elektronische Frachtbeförderungsinformationen
Ein Meilenstein für die Abschaffung von Papier im Frachtverkehr ist die sogenannte eFTI-Verordnung (electronic Freight Transport Information), die bereits im Juli 2020 vom Europäischen Parlament genehmigt wurde.
Die eFTI-Verordnung enthält erstmals EU-einheitliche Vorschriften für die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Informationen zur Güterbeförderung und soll die Digitalisierung im Güterverkehr fördern. Der DSLV hat den Vorschlag der Kommission zu der Verordnung von Beginn an unterstützt, da die vorgesehenen EU-einheitlichen Vorschriften für Effizienzgewinne sorgen und den Binnenmarkt stärken. Gleichwohl hat sich der Verband dafür eingesetzt, dass bestehende IT-Lösungen hinreichend berücksichtigt werden, um bereits getätigte Investitionen der Mitgliedsunternehmen ausreichend zu schützen. Ab 2024 werden die Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sein, Frachtinformationen in elektronischer Form zu akzeptieren. Für Transportunternehmen ist die Teilnahme an den elektronischen Verfahren freiwillig. Jedoch lassen sich durch eine konsequente Umstellung Kosten einsparen und Prozesse beschleunigen. Der Verband empfiehlt daher einen frühen Einstieg in den elektronischen Datenverkehr mit den Behörden.
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Raoul Wintjes
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