ADR 2025 - Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick
Das ADR 2025 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der DSLV informiert vorab mit einem Leitfaden über die wesentlichen Änderungen.
Nach zwei Jahren treten am 1. Januar 2025 die neuen Gefahrgutvorschriften für die Straßenbeförderung (ADR), Eisenbahnbeförderung (RID) und für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen (ADN) in Kraft. Um ihre Prozesse frühzeitig an die bevorstehenden Änderungen anpassen zu können, blicken die Unternehmen mit Spannung auf die anstehenden Rechtsänderungen. Dieser Leitfaden unterstützt hierbei den Anwender, er ersetzt jedoch nicht den Blick in die Vorschrift. Insgesamt bleiben die Auswirkungen der anstehenden Änderungen auf die Praxis der Speditions- und Logistikbranche sehr übersichtlich.
Downloads
Ihr Kontakt

Tatjana Kronenbürger
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 4050228-63
Telefax: +49 (0) 30 4050228-88