Aus- und Weiterbildung
Betriebswirtschaft und Steuern
- Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen (Stand: März 2020) Mit dem Leitfaden über die „Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die Speditionspraxis“ informiert der DSLV über die bei der Aufbewahrung von handels- und steuerrechtlich relevanten Unterlagen und der Verjährung von Ansprüchen zu beachtenden Fristen.
- Handlungsempfehlungen zur Gelangensbestätigung (Stand: Dezember 2013) Zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der DSLV Handlungsempfehlungen formuliert. Zudem finden sich die häufigsten Fragen und die Antworten darauf in einem FAQ.
Digitalisierung
Recht
Straßengüterverkehr
Stückgutlogistik
- Stückgutlogistik: Branchenstudie zur Systemlogistik (Stand: August 2021) Um das Verständnis bei politischen Entscheidungsträgern und in der Öffentlichkeit für die Stückgutlogistik zu stärken, hat der DSLV das Marktvolumen dieses logistischen Spezialsegments erheben lassen. Neben einer grundlegenden Erläuterung der systemischen Prozesse liefert die Studie auch Einschätzungen zu Herausforderungen und Zukunftsentwicklungen des Sammelgutverkehrs.
- DSLV-Index Sammelgutspedition: Stückgutkosten weiter im Steigflug (Stand: März 2022) Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 sind die Sendungskosten der Stückgutlogistik im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um neun Prozent gestiegen. Angesichts der rasanten Entwicklung der Energiekosten infolge des Kriegsgeschehens in der Ukraine wird dieser Trend nicht abflachen, so der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik anlässlich der Veröffentlichung der jüngsten Ausgabe seines Kostenindex Sammelgutspedition.
- DSLV-Index Sammelgutspedition: Sendungsflut führt zu Anstieg der Stückgutkosten um 3,5 Prozent (Stand: September 2021) Mit dem sprunghaft wachsenden Aufkommen in den Systemnetzen der Stückgutlogistik sind auch die Sendungskosten gestiegen. Der Kostenindex Sammelgutspedition des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik weist für das erste Halbjahr 2021 einen Anstieg um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus.
Umwelt
- Abfallrecht (Stand: Juni 2020) Die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen – Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) – trat zum 1. Juni 2014 in Kraft. Mit der AbfAEV wurden Änderungen des untergesetzlichen Regelwerks zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgenommen. So ersetzt die AbfAEV die Beförderungserlaubnisverordnung, die bislang lediglich die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung gefährlicher Abfälle regelte. Der DSLV hat die rechtlichen Folgen für die Spedition in einem Leitfaden für seine Mitglieder zusammengefasst.
- Berechnung von Treibhausgasemissionen in Spedition und Logistik (Stand: März 2013) Angesichts der steigenden Nachfrage nach belastbaren Aussagen über die vom Güterverkehr verursachten THG-Emissionen haben standardisierte Messverfahren eine zunehmend wachsende Bedeutung.
Gefahrgutlogistik
- Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße (Stand: Oktober 2020) Die Beförderung von Feuerwerkskörpern kann zum Jahreswechsel 2020/2021 nach ADR 2019 erfolgen. Zudem gilt wie üblich eine allgemeine Übergangsfrist für die Vorschriften des ADR 2019 bis zum 30. Juni 2021. Aus dem ADR 2021 ergeben sich keine Änderungen für den DSLV-Leitfaden Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße.
- ADR 2021 - Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick (Stand: September 2020) Am 1. Januar 2021 die neuen Gefahrgutvorschriften für die Straßenbeförderung (ADR), Eisenbahnbeförderung (RID) und für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen (ADN) in Kraft.
- Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe (Stand: März 2020) Die gewerbliche Lagerhaltung ist Teil der umfangreichen Palette logistischer Dienstleistungen. Speziell an die Lagerung gefährlicher Stoffe stellen nicht nur Versicherer sowie Kunden aus Industrie und Handel hohe Anforderungen, insbesondere vom Gesetzgeber werden in zahlreichen Vorschriften unterschiedliche Schutzziele im Zusammenhang mit der Lagerhaltung beschrieben.
- Leitfaden zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) (Stand: Mai 2017) Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ersetzt die bisher geltenden Landesverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Diese fußen zwar auf einer zwischen den Ländern abgestimmten Musterverordnung, haben sich aber im Laufe der Zeit in weiten Teilen auseinanderentwickelt. Die nun vorliegende AwSV konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Im Wesentlichen werden dabei bereits nach Landesrecht bestehende Verpflichtungen von Anlagenbetreibern zum Schutz der Gewässer im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vereinheitlicht.