Der DSLV informiert über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise. Spediteure sind in der Regel von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn ein Leistungshindernis nicht vorhersehbar war. Beeinträchtigungen infolge kriegerischer Handlungen oder des Ausbruchs eines militärischen Konflikts dürften einen Fall der Höheren Gewalt darstellen, wenn der Vertrag vor Beginn der militärischen Auseinandersetzung abgeschlossen wurde. Für kriegsbedingte Schäden besteht im Rahmen von Verkehrshaftungsversicherungen in der Regel kein Versicherungsschutz.