Ausnahmen von den Corona-Testpflichten gelten für die in der Logistik im grenzüberschreitenden Güterverkehr Beschäftigten nur noch dann, wenn sie bei der Einreise nach Deutschland weder aus sogenannten ‚Hochinzidenz’- noch aus ,Virusvarianten-Gebieten‘ kommen. Dies regelt die bereits am 14. Januar 2021 in Kraft tretende Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 13. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Da das weitere Pandemiegeschehen in Europa unberechenbar bleibt und nicht absehbar ist, welche Länder oder Regionen sich zu sogenannten ,Virusvarianten-Gebieten’ entwickeln, steht die Speditions- und Logistikbranche vor massiven Planungsschwierigkeiten, warnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. Dadurch können Lieferketten erneut ins Stocken geraten und Versorgungsengpässe entstehen.