Aktuelles
Stellungnahme zum zweiten Energiesteuersenkungsgesetz sowie zur Änderung des Stromsteuergesetzes
Der DSLV bewertet die geplante temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe auf das unionsrechtlich zulässige Mindestniveau als kurzfristiges Signal zur Entlastung des Straßengüterverkehrs. Eine auf zwei Monate befristete Maßnahme bleibt jedoch eine Notfallreaktion ohne strukturelle Wirkung. Der DSLV fordert stattdessen eine dauerhafte Absenkung der Energiesteuer – auch für erneuerbare alternative Kraftstoffe wie HVO100, Bio-LNG und Bio-CNG – sowie die vollständige Aussetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für den Verkehrssektor bis zum Inkrafttreten des ETS2 im Jahr 2028, um die gesetzlich induzierte Mehrfachanlastung des CO₂-Preises zu beenden.
Eine Absenkung der Stromsteuer auf das unionsrechtliche Mindestniveau unterstützt der DSLV ausdrücklich. Angesichts der Transformation der Branche hin zu batterieelektrischen Nutzfahrzeugflotten und stromintensiven Logistikimmobilien kommt wettbewerbsfähigen Strompreisen eine wachsende Bedeutung zu. Es muss sichergestellt werden, dass abgesenkte Steuertarife nicht direkt durch steigende Netzentgelte oder Umlagen egalisiert werden.