Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht
Stellungnahme zum Entwurf eines Tariftreuegesetzes
Nach dem Entwurf eines Tariftreuegesetzes müssen Unternehmen ihren Beschäftigten künftig, wenn sie öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das vorgesehene Tariftreueversprechen soll für alle Auftragnehmer, die beteiligten Nachunternehmer sowie beauftragte Verleiher gelten. Es bindet also nicht nur den Auftragnehmer, sondern auch alle an der Auftragsdurchführung beteiligten Arbeitgeber. Der Entwurf setzt die Bundestariftreue dabei als neues Verordnungsverfahren um und folgt in weiten Teilen den bestehenden Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG).
In der Stellungnahme des DSLV wird im Wesentlichen der erhebliche bürokratische Mehraufwand für die vom Entwurf betroffenen Bundesauftragnehmer und die betroffenen Nachunternehmer sowie beauftragten Verleiher kritisiert. Zudem wird gefordert, den Anwendungsbereich des Bundestariftreuegesetzes klarer zu fassen und insbesondere Lieferleistungen auszunehmen.
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