Straßengüterverkehr

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Stellungnahme zum Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der LKWÜberlStVAusnV

In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband insbesondere, dass die Fortführung des Testbetriebs mit Lang-Lkw vom Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) nur um drei weitere Jahre verlängert wurde und nicht um fünf, wie es aufgrund der EU-Rechtslage möglich wäre.

Darüber hinaus fordert der DSLV die Ergänzung der 12. Lang-Lkw Änderungsverordnung um einen weiteren Artikel zur Änderung des § 8 Absatz 2 der Lang-Lkw Ausnahmeverordnung, um den Transport begrenzter Mengen verpackter gefährlicher Güter (mit Ausnahmen für besonderes Gefahrgut) bis zu einer Gesamtbruttomasse von 8 t im Lang-Lkw Typ 1 zu ermöglichen. Diese Freigabe des Transports von Gefahrgut würde den flächendeckenden Einsatz des Lang‑Sattels in den Systemverkehren der Stückgutlogistik ermöglichen, und damit einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen liefern.

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Ingo Hodea

Leiter Stückgut- und Systemlogistik | Straßenverkehrsrecht
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
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