Straßengüterverkehr
Stellungnahme zum Entwurf der 13. Änderungsverordnung der Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV)
Zum Entwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Lang-LKW Ausnahmeverordnung hat der DSLV fristgerecht Stellung genommen. Der Verordnungsentwurf beinhaltet eine umfangreiche Ergänzung des Positivnetzes um etwa 400 neue Streckenabschnitte des nachgelagerten Straßennetzes, die vom DSLV ausdrücklich begrüßt wird.
Weil zwischen der letzten entscheidungsreifen Erweiterung des für den Lang-Lkw befahrbaren Netzes und deren Inkrafttreten mehr als zwei Jahre lagen, fordert der DSLV eine fortlaufende Aktualisierung der Positivliste und einen Erlass der Änderungsverordnungen in kürzeren Abständen von je sechs Monaten. Darüber hinaus erneuert der Verband seine Forderung nach einer zeitlichen Entfristung der Zulassung des verlängerten Sattelaufliegers (Lang-Lkw Typ 1), dessen Einsatzmöglichkeit in Deutschland nach geltendem Recht bereits Ende 2026 ausläuft, obwohl das EU-Recht eine Befristung bis Ende 2028 erlaubt hätte.
Darüber hinaus verweist der DSLV auf die unnötige Einschränkung des Lang-Lkw Einsatzes in Deutschland durch das in der Lang-Lkw Ausnahmeverordnung verankerte Beförderungsverbot für gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen und wiederholt seine Forderung, den Transport von als Gefahrgut klassifizierten Handelsgütern in UN-genormten Verpackungen (Versandstücke gem. ADR) in Lang-LKW grundsätzlich zuzulassen.
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Ingo Hodea
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